Was ist ein Widerspruch gegen eine Marke?
Sie können gegen die Eintragung einer Marke Widerspruch einreichen. Die Widerspruchsfrist beträgt beim deutschen Patentamt wie beim EUIPO in Alicante drei Monate. Für einen wirksamen Widerspruch ist außerdem eine Widerspruchsgebühr zu entrichten, und zwar 120 Euro beim deutschen Patentamt und 320 Euro beim EUIPO.
Sind Sie beispielsweise der Inhaber einer Marke und haben Sie den Eindruck, dass Verwechslungsgefahr mit einer jüngeren Marke besteht, können und sollten Sie auch Widerspruch einlegen. Der Widerspruch stellt noch ein relativ billiger Weg dar, um gegen eine störende Marke vorzugehen.
Hier finden Sie das Formular, um gegen eine deutsche Marke Widerspruch einzulegen:
Widerspruch DE
Hier finden Sie das Formular, um gegen eine europäische Marke Widerspruch einzulegen:
Widerspruch EP
Ich habe eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten, was nun?
Eine Abmahnung dient dazu, eine weitere Markenverletzung zu verhindern. Hierzu wird das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung von dem potentiellen Verletzten gefordert. Die Abmahnung ist strafbewehrt, das heißt mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich typischerweise zur Zahlung einer Vertragsstrafe für jeden weiteren Verletzungsfall.
Wenn Ihnen eine Abmahnung ins Haus flattert, sollten Sie nicht in Panik geraten. Sie können andererseits aber auch nicht die Abmahnung ignorieren. Suchen Sie einen versierten Patent- oder Rechtsanwalt auf und bitten Sie ihn die Angelegenheit zu prüfen. In vielen Fällen ist die Abmahnung nicht berechtigt, da Sie nicht verletzten. Es ist in der Praxis erstaunlich, wie leicht sich ein Markeninhabger verletzt füheln kann. Außerdem kann es sein, dass die Marke nicht rechtsbeständig ist.
Jemand verletzt meine Marke, was nun?
Die verletzung einer Marke kann mit einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder eine Klage vor dem Landgericht bekämpft werden. Ist die Klage berechtigt, hat der Beklagte die Kosten des Verfahrens und des gegnerischen Anwalts zu zahlen. Kann dem Beklagten Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, was bei einem Unternehmen in der Regel angenommen wird, besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz.